Einbürgerungstest: Ablauf, Fragen, Bestehen und der Weg zum deutschen Pass
Stand: · Keine Rechtsberatung: Verbindlich ist, was deine Einbürgerungs- oder Ausländerbehörde sagt.
Was der Einbürgerungstest prüft
Wer sich einbürgern lassen will, muss unter anderem Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen (§ 10 StAG). In der Regel geschieht das mit dem Einbürgerungstest. Die Fragen kommen aus drei Themenbereichen – „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“ – und dazu aus dem Bundesland, in dem du wohnst (BAMF: Einbürgerung).
Ablauf: 33 Fragen, 60 Minuten, 17 zum Bestehen
- 33 Fragen, jede mit vier Antwortmöglichkeiten, von denen genau eine richtig ist.
- 30 Fragen aus den allgemeinen Themen, 3 zum Bundesland deines Erstwohnsitzes.
- 60 Minuten Zeit für den ganzen Test.
- Bestanden mit mindestens 17 richtigen Antworten, also gut der Hälfte.
Quellen: BAMF: Einbürgerung, § 1 EinbTestV.
Der Fragenkatalog: 460 Fragen, 310 davon für dich
Alle möglichen Fragen sind vorab veröffentlicht. Der Gesamtfragenkatalog des BAMF enthält 300 allgemeine Fragen und je 10 Fragen zu jedem der 16 Bundesländer, zusammen 460. Für deinen Test zählen die 300 allgemeinen und die 10 deines Bundeslandes, also 310. Der aktuelle Katalog hat den Stand 7. Mai 2025 (BAMF: Gesamtfragenkatalog „Leben in Deutschland“).
Kostenlos üben kannst du im Online-Testcenter des BAMF (BAMF: Online-Testcenter). Passreif enthält denselben Katalog als App: ohne Internet, mit Übersetzungen in acht Sprachen, mit allen Bildfragen und einer Prüfungssimulation.
Anmeldung, Kosten und Ergebnis
Anmelden kannst du dich bei einer Prüfstelle des BAMF; welche Prüfstellen es in deiner Nähe gibt, erfährst du bei deiner Einbürgerungsbehörde. Die Teilnahme kostet 25 Euro (§ 2 EinbTestV). Nach dem Test schickt dir das BAMF eine Bescheinigung über dein Ergebnis. Hast du nicht bestanden, kannst du den Test wiederholen (BAMF: Einbürgerung).
Wer den Test braucht – und wer nicht
Den Test brauchst du für die Einbürgerung, wenn keine Ausnahme greift. Befreit ist, wer einen deutschen Schulabschluss hat (BAMF: Einbürgerung), wer jünger als 16 Jahre ist, und wer die Anforderungen wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann (§ 10 StAG). Ob eine Ausnahme für dich gilt, entscheidet die Einbürgerungsbehörde.
Test „Leben in Deutschland“ und Niederlassungserlaubnis
Auch für die Niederlassungserlaubnis, das unbefristete Aufenthaltsrecht, brauchst du Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Sie gelten als nachgewiesen, wenn du einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen hast (§ 9 AufenthG).
Zur Abschlussprüfung des Integrationskurses gehört der Test „Leben in Deutschland“. Er nutzt denselben Fragenkatalog wie der Einbürgerungstest, ebenfalls 33 Fragen in 60 Minuten. Für den Integrationskurs reichen 15 richtige Antworten; mit mindestens 17 gilt das Ergebnis auch als Nachweis für die Einbürgerung (BAMF: Abschlussprüfung des Integrationskurses) (§ 17 IntV). Welche Nachweise in deinem Fall genügen, entscheidet die Ausländerbehörde.
Die weiteren Voraussetzungen der Einbürgerung
Der Test ist nur ein Teil. Zu den weiteren Voraussetzungen gehören unter anderem (§ 10 StAG):
- fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland,
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1,
- ein Lebensunterhalt, den du in der Regel ohne Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe bestreitest,
- das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Seit dem 27. Juni 2024 musst du deine bisherige Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung nicht mehr aufgeben (BGBl. 2024 I Nr. 104). Die verkürzte Einbürgerung nach drei Jahren wurde zum 30. Oktober 2025 wieder abgeschafft (BGBl. 2025 I Nr. 256).
Nach der Einbürgerung: Urkunde, Personalausweis, Reisepass
Wirksam wird die Einbürgerung mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (§ 16 StAG). Danach beantragst du Personalausweis und Reisepass bei der Pass- und Ausweisbehörde deines Wohnorts, meist dem Bürgeramt. Ab 24 Jahren kostet der Reisepass 70 Euro (§ 27 PassV) und der Personalausweis 46 Euro (§ 1 PAuswGebV). Passreif hilft bei keinem dieser Anträge; die App bereitet nur auf den Test vor.
Wie Passreif beim Lernen hilft
Passreif ist eine unabhängige App und gehört zu keiner Behörde. Sie enthält alle 460 Fragen, zeigt dir die 310 für dein Bundesland, holt falsch beantwortete Fragen zurück und simuliert die Prüfung mit 33 Fragen in 60 Minuten. Einmal 2,99 €, ohne Konto und ohne Internet. Mehr über die App